INFORMATIONEN FÜR RÜCKKEHRER
AUS ANDEREN SCHULARTEN
_______________________________________________
Schüler,
die
aus
einer
Realschule,
Wirtschaftsschule
oder
einem
Gymnasium
an
unsere
Mittelschule
zurückkehren,
besuchen
grundsätzlich
die
Regelklasse.
Die
Eingliederung
von
Schülern
der
genannten
Schulen
in
die
M-Klassen
der
Jahrgangsstufen
7
bis
9
ist
grundsätzlich nur möglich
– zu Beginn des Schuljahres,
–
wenn
der
Schüler
im
Jahreszeugnis
der
abgebenden
Schulart
die
Erlaubnis
zum
Vorrücken erhalten hat,
–
wenn
der
Schüler
die
Vorrückungserlaubnis
nicht
erhalten
hat
und
sich
das
Versagen
auf
Fächer
bezieht,
die
in
der
Mittelschule
nicht
unterrichtet
werden;
ansonsten
entscheidet der Schulleiter. Er kann hierzu eine Aufnahmeprüfung durchführen.
Eine
Aufnahme
in
eine
M-Klasse
kann
nur
dann
erfolgen,
wenn
die
Jahrgangsstufe
10
spätestens im 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden kann.
_______________________________________________
HINWEISE ZUM ÜBERTRITT IN DIE M 10 DER MITTEL-
SCHULE FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER DER 9.
JAHRGANGSSTUFE DER REALSCHULE
Für Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen besteht die Möglichkeit, im kommenden
Schuljahr ihre Schullaufbahn an der Mittelschule in der M 10 fortzusetzen.
Voraussetzungen für die Aufnahme:
- Vorrückungserlaubnis in die 10. Jahrgangsstufe der Realschule bzw. Erlaubnis zum
Vorrücken auf Probe in die 10. Jahrgangsstufe der Realschule. (§ 8 MSO (2) 1) oder
- Ohne Vorrückungserlaubnis in die 10. Jahrgangsstufe der Realschule, wenn sich das
Nichtvorrücken auf Fächer bezieht, die an der Mittelschule nicht unterrichtet werden. (§ 8
MSO (2) 2) oder
- Teilnahme am qualifizierenden Mittelschulschulabschluss als Externer mit einem
Notendurchschnitt von mindestens 2,33 aus Deutsch, Englisch und Mathematik. (§ 7 MSO
(1) 1) oder
- Über eine Aufnahme in sonstigen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der
Schulleiter. Dazu kann eine auch eine Aufnahmeprüfungdurchgeführt werden. (§ 8 MSO
(2) 3; § 7 MSO (2))
Eine Aufnahme in eine M-Klasse kann nur dann erfolgen, wenn die Jahrgangsstufe 10
spätestens im 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden kann.
Info
Kontakt
Impressum
Jörg-Lederer-Mittelschule
Datenschutz
Neugablonzer Straße 42
87600 Kaufbeuren
Tel.: 08341 8723
verwaltung@jlms-kf.de